Das Pensionsfonds erklärte, wie Schulden für Wohnkommunalien die Subventionszahlungen beeinflussen.


Gemäß geltendem Recht wird keine Wohnsubvention gewährt, wenn ein Haushalt Schulden von mehr als drei Monaten für Wohn- und kommunale Dienstleistungen oder Hausverwaltung hat und der Gesamtbetrag 680 UAH übersteigt.
Darauf weist der Pensionsfonds der Ukraine hin.
Gleichzeitig, wenn es dem Haushalt gelingt, die Schulden zu begleichen oder einen Vertrag zur Restrukturierung abzuschließen oder wenn sie die Schuld vor Gericht bestreiten, kann die Subvention innerhalb von zwei Monaten ab Beginn der Heiz- / Nicht-Heizperiode gewährt werden.
Wenn die Abwesenheit von Schulden erst nach Ablauf dieser zwei Monate bestätigt wird, wird die Subvention ab dem Monat gewährt, der auf den Monat folgt, in dem der Pensionsfonds die dokumentarische Bestätigung der Schuldenbegleichung erhalten hat.
Wir erinnern daran, dass der Pensionsfonds der Ukraine die automatische Zuteilung von Kraftstoffbeihilfen für einen Teil der Ukrainer angekündigt hat.
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