Zusatzleistung von fast 1000 Hrywnja für Rentner: 3 Bedingungen genannt.


Nach Angaben des Rentenexperten Serhiy Korobkin können Personen, die 75 Jahre oder älter sind, eine Zusatzleistung von bis zu 456 Hrywnja erhalten. Er wies auch darauf hin, dass alleinstehende Rentner, die 80 Jahre alt sind und ständige Pflege benötigen, Anspruch auf Sozialhilfe in Höhe von 944,4 Hrywnja haben.
Nach der Verordnung der Regierung erhalten Personen, die 75 Jahre oder älter sind, eine Zusatzleistung von 456 Hrywnja, während Rentner im Alter von 70 bis 74 Jahren Anspruch auf bis zu 300 Hrywnja haben.
Um die Sozialhilfe in Höhe von 944,4 Hrywnja für Pflege zu erhalten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: alleinstehend zu sein, ein ärztliches Attest zu haben, das bestätigt, dass Sie ständige externe Pflege benötigen, und 80 Jahre alt zu werden. Diese Hilfe können nur diejenigen erhalten, die eine Rente nach zwei Gesetzen beziehen: 'Über die obligatorische staatliche Rentenversicherung' oder 'Über die Rentenversorgung von Personen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden und einigen anderen Personen'.
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